Der Bundesrat hat die Verordnung (V-NISSG) erlassen, um in der Kosmetikbranche eine bessere Sicherheit im Umgang mit medizinisch kosmetischen Geräten zu gewährleisten. Nach dieser Verordnung dürfen ab dem 1. Juni 2024 gewisse kosmetische Behandlungen mit „nichtionisierender Strahlung oder Schall“ nur noch von Personen durchgeführt werden, die einen entsprechenden Sachkundenachweis erworben haben.
Aufgrund dieser Gesetzesänderung machen sich Kosmetikerinnen aber auch Kundinnen und Kunden, strafbar die trotzdem Behandlungen machen/machen lassen, die nicht mehr oder nur mit dem entsprechenden Sachkundenachweis erlaubt sind. Informieren Sie sich daher welche Behandlungen bei welcher Kosmetikerin machbar sind.
Informationen zu meinen erworbenen Sachkundenachweisen finden Sie unter: Über mich.
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